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Auf Montage muss der Chef ab jetzt die Unterkunft stellen – und bezahlen

pension
(Foto: Pixabay)
11.01.2017
Bauhauptgewerbe

Pension statt Bau-Container – die Standards von Bauarbeiter-Unterkünften lassen sich per Betriebsvereinbarung festlegen. Und ab 2017 gilt erstmals: Der Chef muss die Übernachtung stellen und bezahlen. Im Container übernachten und das auch noch selbst bezahlen – damit ist jetzt Schluss.

Für die rund 723.000 Bauarbeiter in Deutschland gilt bei „Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt“: Ab Januar muss der Chef die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen. Anders als bislang darf er dafür nichts von der sogenannten „Auslöse“ abziehen.

Ein Durchbruch in der Baubranche! In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber die Übernachtung bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch am Bau. Zwar haben manche Bauunternehmen betriebsintern schon heute vernünftige Unterkunftsregelungen. Die vom Chef organisierte und bezahlte Übernachtung gilt nun jedoch erstmals für alle Baubetriebe bundesweit – ohne Ausnahme.

Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für Auswärts- Jobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden.

Dort, wo es starke Betriebsräte und viele Gewerkschaftsmitglieder gibt, lassen sich mit einer Betriebsvereinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel der Anspruch auf ein Einzelzimmer

Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war, der bekam vom Arbeitgeber eine „Auslöse“ von 34,50 Euro pro Kalendertag und musste davon häufig selbst die Unterkunftskosten bestreiten. Zu diesem Preis ein Zimmer in der Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichkeit. Und wenn der Chef die Unterkunft selbst organisierte, konnte er den Beschäftigten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespauschale abziehen – auch für den Bau-Container.