Das fängt schon bei der Anmietung einer Wohnung sowie der Aufnahme eines Kredites an. Man muss ständig nach einer neuen Stelle suchen, immer wieder sich bei der Agentur der Arbeit arbeitssuchend melden. Trotz einer Erkrankung geht man zur Arbeit, weil man Angst hat, dass der Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert wird.
Gerade in der Gebäudereinigung werden befristete Arbeitsverhältnisse systematisch gefördert. Da der Reinigungsauftraggeber den Auftrag in der Regel ein bis drei Jahre ausschreibt und einem billigeren Anbieter gibt, findet ständiger Wechsel der Reinigungsfirmen im Objekt statt. Selbst wenn die Reinigungskräfte mehrere Jahre im Objekt gearbeitet haben, bekommen sie einen neuen befristeten Arbeitsvertrag mit der neuen Reinigungsfirma. So befinden sie sich immer wieder in befristeten Arbeitsverhältnissen.
Für faire Arbeit müssten die Reinigungsauftraggeber dafür sorgen, dass die Reinigungskräfte vom neuen Auftragnehmer unter Anrechnung der bisherigen Beschäftigungszeiten im Objekt nach der gesetzlichen Regelung (§613a BGB) übernommen werden. Schließlich haben sie auch eine soziale Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. In der Ausschreibung des Reinigungsauftrags sollte festgelegt werden, dass die Reinigungskräfte von dem Auftragnehmer unter Anrechnung der bisherigen Beschäftigungszeiten im Objekt übernommen werden.
Mit ihrer Aktion und ihren Forderungen stießen die Aktiven aus Nordbaden auf reges Interesse und Zustimmung bei den Passanten.
IG BAU – die tun was!