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Das niedersächsische Bündnis ist das neunte Bündnis gegen illegale Beschäftigung auf Länderebene und weist neben den üblichen Zielen und Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung einige Besonderheiten auf.
Der Verband baugewerblicher Unternehmer in Niedersachsen (Handwerk) hatte im Vorfeld erklärt, dass er für ein nur formales Bündnis nicht zur Verfügung steht. Ihm sei an konkreten Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung gelegen. Deshalb ist in der Bündniserklärung als erstes Ziel die Schaffung gemeinsamen Standpunktes der niedersächsischen Tarifvertragsparteien formuliert.
Bei den konkreten Maßnahmen ist ein verstärkter Informationsaustausch zwischen den Vergabestellen mit den Hauptzollämtern vorgesehen. Dies geht auf die frühere Praxis des niedersächsischen Landesvergabegesetzes zurück, in dem die Vergabestellen des Landes und der Kommunen gezielt Angebote und Kalkulationen von Bauunternehmen für die zu vergebenden Aufträge auf Plausibilität geprüft hatten.
Das Vergabegesetz wurde 2005 verändert und trifft auch in der jetzigen Form nicht auf die Zustimmung bei allen Unternehmen in Niedersachsen. Aus diesem Grund ist es als durchaus wichtig zu bewerten, dass der niedersächsische Wirtschaftsminister bei der Pressekonferenz ein deutliches Bekenntnis zum Landesvergabegesetz abgelegt hat.
Für die Umsetzung des Bündnisses sollen die Aktivitäten der einzelnen Verbände und Institutionen noch stärker gebündelt werden. Hierzu ist ein erstes Arbeitstreffen Ende Oktober/Anfang November geplant.
Die Bündniserklärung gibt’s als Volltext unter Aktuelles Material.