Ebenfalls keinen Erfolg hatte er mit seinem Versuch, die Betriebsratswahl anzufechten. Und einen dritten Erfolg gibt es für die Kollegen: das Arbeitsgericht hat grünes Licht für die von der IG BAU geforderte Einigungsstelle gegeben. Dort wird dann unter dem Vorsitz des Landesarbeitsgerichts Hamm über Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen verhandelt.