17.08.2012
Mit den jüngsten Tarifabschlüssen für die Beschäftigten im Bundes-, Landes- oder Kommunalforst wurde auch die Anerkennung von Mutterschutzzeiten neu geregelt. Diese werden grundsätzlich nur auf Antrag berücksichtigt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Auswirkungen der Neuregelung und das Antragsverfahren.