Tarife


Forstwirtschaft: Anerkennung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung von Bundes-, Landes- und Kommunalforst

17.08.2012
Mit den jüngsten Tarifabschlüssen für die Beschäftigten im Bundes-, Landes- oder Kommunalforst wurde auch die Anerkennung von Mutterschutzzeiten neu geregelt. Diese werden grundsätzlich nur auf Antrag berücksichtigt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Auswirkungen der Neuregelung und das Antragsverfahren.
Exklusiv

Mitglied werden


Gut zu wissen


Wer verdient was?