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IG BAU: EU-Vorschlag diskriminiert Beschäftigte aus Drittstaaten

Frankfurt am Main, 25.06.2012
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert den Bundestag auf, sich für die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten stark zu machen. Derzeit bereitet die EU eine Richtlinie zur konzerninternen Entsendung vor. Multinationale Unternehmen könnten damit Mitarbeiter aus Drittstaaten zu deutlich schlechteren Bedingungen in ihren EU-Niederlassungen arbeiten lassen.

„Die europäischen Grundrechte garantieren ein Verbot jeglicher Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit“, stellte der IG BAU-Europarechtsexperte Frank Schmidt-Hullmann anlässlich der heutigen (25. Juni 2012) Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestags fest. „Der jetzige Entwurf der EU-Richtlinie steht zu diesem Grundrecht in drastischem Widerspruch.“

Der Richtlinienentwurf sieht ein Sonderarbeitsrecht für multinationale Konzerne vor. Danach hätten in EU-Niederlassungen entsandte Beschäftigte aus Drittländern keinen Anspruch auf tarifliche Regelungen und die Rechte aus Betriebsvereinbarungen. So wäre beispielsweise die ortsübliche Bezahlung nicht verpflichtend, sondern nur optional.

Damit könnten selbst Manager zu Hilfsarbeiter-Mindestlöhnen eingesetzt werden. Andere Vergünstigungen wie tarifliche Urlaubsansprüche, Jobtickets oder vergünstigter Mittagstisch würden für die entsandten Mitarbeiter nicht gelten. Sie haben als Drittstaatler auch kein Recht auf Vertretung durch den Betriebsrat oder Streikrecht.

„Mit diesem Entwurf würde Arbeits-Diskriminierung legalisiert. Die Betroffenen werden zu Beschäftigten zweiter Klasse. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf die hiesigen Mitarbeiter, die in Konkurrenz zu den schlechter gestellten Kollegen aus Nicht-EU-Ländern treten müssen. Auch die Wirtschaft würde durch die EU-Richtlinie geschwächt, weil das Privileg nur multinationalen Konzernen zugutekommt“, sagte Schmidt-Hullmann. „Der Bundestag muss diesen Richtlinienentwurf zurückweisen.“

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