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Die Erfahrungen von IG BAU-Mitgliedern haben gezeigt, dass Minijobs problematisch sind. So werden den Betroffenen oft die ihnen zustehenden tariflichen oder arbeitsrechtlichen Ansprüche nicht gewährt. Das betrifft etwa Urlaubsansprüche oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. „Wir erleben immer wieder, dass geringfügig Beschäftigte wie Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt werden, vor allem wenn sie zusätzlich noch befristet angestellt sind. Gleichzeitig werden Minijobber und andere Beschäftigte gegeneinander ausgespielt und so Druck auf die Standards der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse ausgeübt“, sagte Wiesehügel.
Nach einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten fast 90 Prozent der Minijobber zu Niedriglöhnen. Sie werden vielfach geringer bezahlt als andere Beschäftigte. Betroffen sind in der Mehrzahl Frauen. Die ursprüngliche Idee, mit Minijobs eine Brücke in stabile Beschäftigung zu bauen, hat sich dagegen nicht bewahrheitet.
Die IG BAU fordert, dass auch geringfügig Beschäftigte eigenständig sozial abgesichert sein müssen. Um dies zu erreichen schlägt die IG BAU die Einführung einer sogenannten erweiterten Gleitzone vor. Dabei werden die So-zialabgaben ab dem ersten Euro gezahlt. Bei Geringverdienern übernimmt der Arbeitgeber diese Zahlung. Mit steigendem Verdienst beteiligt sich der Arbeitnehmer schrittweise stärker an den Abgaben bis sie ab 800 Euro paritätisch bezahlt werden.
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