02.07.2012
Der Motorsägenentschädigungssatz für die Waldarbeiter der Kommunen in Baden-Württemberg, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald BaWü fallen, beträgt ab 1. Juli 2012 pro Lastlaufstunde 15,64 Euro beziehungsweise 8,30 Euro pro Gesamtlaufstunde.