02.07.2012
Der Motorsägenentschädigungssatz für die Waldarbeiter der Kommunen in Rheinland-Pfalz, die unter den Geltungsbereich des BezTV-W RP fallen, beträgt ab 1. Juli 2012 pro Lastlaufstunde 17,38 Euro beziehungsweise 9,22 Euro pro Gesamtlaufstunde.