Frauen


Minijob: Weder gering – noch fügig!


© IG BAU
08.09.2010
Rund sieben Millionen Menschen ­arbeiten in Deutschland in einem ­Minijob. Der größte Teil von ihnen sind Frauen. Bärbel Feltrini, im Bundesvorstand der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) für Frauenpolitik verantwortlich, erläutert die ­Position der IG Bauen-Agrar-Umwelt zu geringfügiger Beschäftigung.

Grundstein: Was stört denn die IG BAU an den Minijobs?
Bärbel Feltrini: Minijobs bieten nur scheinbar Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind keine Brücke in reguläre Beschäftigung, sondern tragen dazu bei, dass Arbeitsplätze aufgesplittet werden. Meist kommen kurze Arbeitszeiten und niedrige Löhne hier zusammen. Die Stundenlöhne bei Minijobs liegen zu über 90 Prozent im Niedriglohnbereich.
Ein Job mit Perspektive ist einer, der anständig bezahlt wird und langfristig Existenz absichert. Wenn jedes fünfte Arbeitsverhältnis nur noch ein Minijob ist, hat das auch gesellschaftliche Folgen. Es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet „kleine“ Arbeitsverhältnisse besonders gefördert werden. Das nimmt auch Arbeitgeber aus der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass man von der Erwerbsarbeit leben kann.

Viele Frauen wollen oder können nicht mehr arbeiten?
Das ist auch eine Frage der Rahmenbedingungen. Etliche unserer Kolleginnen würden gern mehr arbeiten, wenn sie ihre Kinder gut betreut wüssten. Nicht selten gestaltet sich der Wiedereinstieg ins Berufsleben für Mütter schwierig, und sie finden nur einen Minijob. Es gibt zu wenig qualifizierte Teilzeitangebote. Das macht es Müttern und Vätern schwer, sich die Erwerbs- und Familienarbeit wirklich zu teilen.

Bruttolohn gleich Nettolohn – ist das nicht gerade im Niedriglohnbereich für die Kolleginnen ein gutes Geschäft?
Kurzfristig haben die Kolleginnen relativ mehr in der Tasche als beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigte in der Lohnsteuerklasse V. Aber sie haben keine Absicherung für die Zukunft. Keine Ansprüche auf eigene Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Die Rolle der Zuverdienerin nimmt ihnen die Berufsperspektive. Sie sind materiell abhängig von ihrem Ehemann oder von staatlichen Zuwendungen. Und sie sind ausgeschlossen von eigener sozialer Sicherung.

Welche Forderungen hat die Gewerkschaft an die Bundesregierung?
Sie soll alle Arbeitsverhältnisse gleich behandeln, das heißt, die Sonderregelungen für Minijobs abschaffen. Wir brauchen Arbeit mit Entwicklungsmöglichkeiten. Minijobs zählen genau wie Leiharbeit oder befristete Jobs zu den prekären Arbeitsverhältnissen. Damit lässt sich keine Zukunft planen. Es entstehen Beschäftigte erster und zweiter Klasse. Ein Staat, der sich am Gemeinwohl orientiert, muss für die soziale Sicherung der arbeitenden Menschen sorgen. Wir brauchen eine größere Wertschätzung der Arbeit und Löhne, die zum Leben reichen. Verbindliche Mindestlöhne sind hierzu ein wichtiger Schritt.

Was macht denn die IG BAU für die Beschäftigten in Minijobs?
Wir organisieren sie! Wir informieren sie über ihre Rechte und kämpfen mit ihnen für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben wir schon 1989 mit einer mutigen Kollegin ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erstritten. Aktuell gibt es unter dem Titel „Weder gering – noch fügig!“ einen neuen Flyer für Beschäftigte in Minijobs. Er ist auch in unseren IG BAU-Büros erhältlich.


Das Interview für die September-Ausgabe der IG BAU-Mitgliederzeitschrift "Der Grundstein/Der Säemann" führte Sylvia Honsberg.

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Kontakt

Sylvia Honsberg
Bundesfrauensekretärin
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mailto: frauenE-Mail-Adresseigbau.de
Sekretariat

Marion Fahrenbruch
IG BAU-Bundesvorstand VB IV, Gebäudereiniger-
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