13.09.2012
Korruption im Betrieb ist kein Kavaliersdelikt. Doch Beschäftigte, die solche Missstände öffentlich machen, müssen mit fristloser Kündigung rechnen. Um Whistleblower wirksam vor Sanktionen zu schützen, fordert DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes. Aber auch der Aufsichtsrat müsse Rechtsverstöße verhindern oder zumindest erschweren, sagt Hexel
im Interview mit Transparency Deutschland.