Service


Neues Bio-Logo "Euro-Blatt"


© EU
05.09.2012
Ob Schinken aus Spanien, Oliven aus Griechenland oder Bohnen aus Frankreich – vom 1. Juli an gibt es nur noch ein gültiges EU-Bio-Logo. Das Sternenblatt auf grünem Untergrund, das so genannte "Euro-Blatt", ist dann verbindlich für alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt werden. Die zweijährige Übergangsfrist für bisherige rundgezackte Bio-Gütesiegel läuft damit aus.

„Wir hoffen, dass das EU-Logo in der weiteren Entwicklung zu einem weithin anerkannten Zeichen für die ökologische Lebensmittelerzeugung in der ganzen EU wird und Verbrauchern Vertrauen gibt, dass die Waren den strengen EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau entsprechen,“ erklärte der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Dacian Cioloş.

Alle Bio-Produkte wie etwa Bio-Marmelade, Bio-Brot oder Bio-Öl, deren landwirtschaftliche Zutaten zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Landwirtschaft stammen, müssen ab 1. Juli 2012 das "Euro-Blatt"-Etikett tragen. Gültigkeit behalten daneben auch die vielfältigen anderen Öko-Siegel etwa von Bioland, Demeter oder Naturland, da sie den Mindestanforderungen der EU-Verordnung für den ökologischen Landbau oder noch strengeren Kriterien entsprechen.

Seine Zeit ist abgelaufen: das alte EU-Bio-Logo