Arbeit und Wirtschaft


Niedriglohn-Beschäftigung einen Riegel vorschieben

IG BAU gegen 450-Euro-Jobs


Immer mehr für billig: Gerade Reinigungskräfte bekommen heute oft nur einen 400-Euro-Job. Trotzdem will die Bundesregierung Mini-Jobs künftig sogar auf 450-Euro-Basis zulassen. Die IG BAU befürchtet dadurch die Ausweitung von Niedriglohn-Jobs. "Für die Beschäftigten bedeutet das mehr Arbeit zum billigen Lohn“, so die Gebäudereiniger-Gewerkschaft. Das koste weitere reguläre Arbeitsplätze.
 © IG BAU (R+W, Petra Berger)
31.07.2012
Regulär statt prekär: Die IG BAU hat sich gegen höhere Einkommensgrenzen bei Mini-Jobs ausgesprochen. Statt die geringfügige Beschäftigung für Niedriglohn-Arbeitgeber noch attraktiver zu machen, muss sie eingeschränkt werden. Wenn die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Berlin die Anhebung der Verdienstgrenze auf 450 Euro monatlich durchsetze, werde dies reguläre sozialversicherungspflichtige Jobs verdrängen und so für den heimischen Arbeitsmarkt deutlich negative Folgen haben.

Schon jetzt sind 400-Euro-Jobs zu einem zweifelhaften Niedriglohn-Beschäftigungsmodell für Arbeitgeber geworden – insbesondere in der Gebäudereinigung. Insgesamt haben rund 4,8 Millionen*) Menschen bundesweit einen Mini-Job. Die Folgen für die Beschäftigten sind fatal.

Geringfügige Beschäftigung heißt, praktisch ohne jede soziale Absicherung zu arbeiten. Fehlende Einzahlungen in die Renten- und Arbeitslosenkasse, in der Regel kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und keine Entgeltzahlung im Krankheitsfall – Mini-Jobber werden als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. Vor allem für Frauen sind die 400-Euro-Jobs längst zur Niedriglohnfalle geworden – und der Weg in die Altersarmut damit vorprogrammiert.

Zudem öffnen Mini-Jobs Dumpinglöhnen Tür und Tor: Da es keine Stundenlimits gibt, können beispielweise die Mindestlöhne durch unbezahlte Mehrarbeit ganz einfach unterlaufen werden. Die einzigen, die von der Erhöhung der Mini-Job-Grenze auf 450 Euro profitieren, sind die Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund dürfe das Niedriglohn-Modell nicht weiter ausgeweitet werden.

Stattdessen müsse ihm ein Riegel vorgeschoben werden. Mini-Jobber sollten ab dem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz mit einbezogen werden. Die Beiträge müssten dabei komplett vom Arbeitgeber übernommen werden.

*)Bundesweit arbeiten derzeit 4.881.302 geringfügig Beschäftigte (hauptberuflich), die in Deutschland wohnen. Nicht in dieser Zahl enthalten sind diejenigen, die im Nebenjob geringfügig beschäftigt sind.

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