Tarife


Xervon GmbH: Verhandlungsergebnis erreicht


Beeindruckende Unterstützung: 350 Kolleginnen und Kollegen zeigen: WIR sind mehr wert!
© IG BAU (Bernd Neumann)
23.08.2012
Dank der Unterstützung von 350 demonstrierenden Kolleginnen und Kollegen ist Bewegung in die Tarifauseinandersetzung gekommen. Die dritte Tarifverhandlung zu einem bundesweiten Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Xervon GmbH führte gestern zu einem vorläufigen Ergebnis. Das Verhandlungsergebnis im Detail:

Entgelterhöhung

Der Entgelttarifvertrag tritt am 1. Juli 2012 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende erstmals zum 31. Mai 2014 gekündigt werden.

  • • Die Entgelttabelle West (ab 1. Juli 2011) gelangt für die Zeit vom 1. Juli 2012 bis 31. August 2012 für alle Beschäftigten (Ost und West) zur Anwendung.
  • • Für die Monate Juli und August 2012 erhalten alle Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 160,00 € brutto.
  • • Ab dem 1. September 2012 wird die Entgelttabelle im Eckentgelt (EG 6) um 3 Prozent erhöht.
  • • Ab dem 1. September 2013 erfolgt eine weitere Erhöhung der Entgelte (Eckentgelt EG 6) um 2 Prozent.
  • • Arbeitnehmer, die ab den 1. September 2012 eingestellt werden, erhalten in den ersten zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses folgendes Arbeitsentgelt:
    - Im ersten Jahr der Beschäftigung 90 Prozent der jeweiligen Entgeltgruppe.
    - Im zweiten Jahr der Beschäftigung 95 Prozent der jeweiligen Entgeltgruppe.
    - Nach Ablauf von zwei Jahren erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung, deren Höhe sich nach dem jeweiligen gültigen Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der XERVON GmbH richtet.

Die verhandelten Einstiegslöhne wurden vereinbart, um gezielt die derzeit beschäftigten Werkarbeitnehmer (Werkverträge) während der Laufzeit des Tarifvertrages zu reduzieren und Stammpersonal aufzubauen. Die prozentuale Reduzierung wird zwischen Gesamtbetriebsrat und Geschäftsführung in der ersten Gesamtbetriebsratssitzung im ersten Quartal 2013 festgelegt.

In diesem Kontext konnte vereinbart werden, dass zukünftig eine Übernahme der Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach bestandener Facharbeiterprüfung erfolgt.

13. Monatseinkommen und erfolgsabhängige Sondervergütung

Die Jahressondervergütung gemäß § 37 RTV XERVON wird durch einen Tarifvertrag über ein 13. Monatseinkommen sowie eine tarifliche erfolgsabhängige Sondervergütung abgelöst.

  • Der Tarifvertrag beinhaltet einen garantierten Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Höhe von 850,00 €. Auszubildende haben Anspruch auf 325,00 €. Die garantierte Höhe der Jahressondervergütung liegt somit 61,00 € über die derzeitig vereinbarte UIS-Regelung.
  • Die zu zahlende tarifliche erfolgsabhängige Sondervergütung wird auf der Grundlage der erzielten Umsatzrendite des Unternehmens ermittelt. Hierfür ist im Tarifvertrag die Formel zur Berechnung der Umsatzrendite festgeschrieben.
  • Eine Kommission bestehend aus einem von der IG BAU zu benennenden Vertreter der IG BAU im Aufsichtsrat der XERVON GmbH und einem vom Gesamtbetriebsrat zu benennenden weiteren betroffenen Vertreter der Arbeitnehmerseite sowie aus dem Kreis der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der XERVON GmbH wird zur Überprüfung dieser Berechnung gebildet. Erfolgt ein Einwand der Kommission so ist unverzüglich eine einvernehmliche Lösung zwischen den benannten Arbeitnehmervertretern und zwei zu benennenden Vertretern des Arbeitgebers herbeizuführen.
  • Der Anspruch auf eine tarifliche erfolgsabhängige Sondervergütung setzt sich wie folgt zusammen:

    - Ab 1,6 % bis 2,5 % Umsatzrendite = 15 Prozent des monatlichen Tarifentgeltes
    (E6 ab 1. September 2012 = 412,02 € brutto / ab 1. September 2013 420,26 € brutto)

    - Ab 2,6 % bis 3,5 % Umsatzrendite = 25 Prozent des monatlichen Tarifentgeltes
    (E6 ab 01. September 2012 = 686,00 € brutto / ab 1. September 2013 700,30 € brutto)

    - Ab 3,6 % bis 4,5 % Umsatzrendite = 35 Prozent des monatlichen Tarifentgeltes
    (E6 ab 01. September 2012 = 961,39 € brutto / ab 1. September 2013 980,41 € brutto)

    - Ab 4,6 % Umsatzrendite = 45 Prozent des monatlichen Tarifentgeltes
    (E6 ab 01. Septemberg 2012 = 1.236,07 € brutto / ab 1. September 2013 1.260,53 € brutto)

    - Ab 5,5 % Umsatzrendite kann betrieblich eine höhere tarifliche erfolgsabhängige Sondervergütung vereinbart werden.

Mit dieser tarifvertraglichen Regelung der Jahressonderzahlung haben wir eine Erhöhung der garantierten Jahressondervergütung erreicht. Wir schaffen die Möglichkeit, durch Beteiligung der Beschäftigten an der Umsatzrendite, die Jahressondervergütung erfolgsorientiert um mehr als 100 Prozent zu steigern.

Die Tarifvertragsparteien haben sich verpflichtet, die speziellen Regelungen für das Gerüstbauerhandwerk mit den diesbezüglichen Sozialpartnern im Hinblick auf eine rechtssichere Umsetzung zu klären. Nach rechtsverbindlicher Klärung der anstehenden Fragen tritt dieser Tarifvertrag zum 13. Monatseinkommen am 1. September 2012 in Kraft . Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende erstmals zum 31. Mai 2015 gekündigt werden.

Die Verhandlung wurde in einer für Xervon schwierigen Phase geführt. Nur durch die Mobilisierung, die vor allem durch die aktiven Betriebsräte und Vertrauensleute im gewerblichen UND im Angestelltenbereich mit den Beschäftigten organisiert wurde, konnte dieses Ergebnis erreicht werden.

Für Stefanie Walter, GJAV bei XERVON und Mitglied im Bundesjugendvorstand war klar: "In der Tarifrunde hieß es für uns Reinhauen für Sicherheit! Wir wollen die unbefristete Übernahme nach der Ausbildung durchsetzen. Denn junge Menschen brauchen Sicherheit."

Die Tarifkommission berät am 28. August 2012 über die Annahme des Tarifergebnisses.