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(Max Saeling / Unsplash)
24.04.2020
Forst- und Agrarwirtschaft

In der privaten Land- und Forstwirtschaft gibt es seit 1973 per Tarifvertrag eine Zusatzrente für alle Arbeitnehmer*innen. Die Arbeitgeber haben diesen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag unverständlicherweise zum 31. Dezember 2020 gekündigt. Viele Arbeitnehmer*innen erfahren erst jetzt, wo der Verlust droht, dass sie ein Recht auf diese Zusatzrente haben.

 

Was bedeutet das?

  • Die Arbeitnehmer*innen stehen ab 2021 ohne tarifliche Zusatzrente da, wenn wir jetzt keinen Druck machen.
  • Beschäftige in einem tarifgebundenen Betrieb, die vor dem 31. Dezember 2020 Gewerkschaftsmitglied werden, sichern sich ihren bisherigen Anspruch auf jeden Fall.

Wieso haben die Arbeitgeber das getan?

Es ist ihnen zu teuer. Und das, obwohl der Beitrag seit den 90er-Jahren nicht erhöht wurde. Er betrug zuletzt 5,20 Euro im Monat pro Arbeitnehmer*in.

Lasst uns gemeinsam dafür kämpfen, dass die Zusatzrente nicht abgeschafft wird, sondern steigt: Bisher beträgt die Zusatzrente circa 50 bis 80 Euro. Das soll in Zukunft mehr werden!

Engagiere Dich für eine bessere überbetriebliche Altersvorsorge!

  • Gib die Information an möglichst viele Kolleginnen und Kollegen weiter.
  • Diskutiere mit Deinen Kollegen über die Wertschätzung Eurer Arbeit – eine gute tarifliche Rente gehört dazu!
  • Tut Euch zusammen: IG BAU-Mitglieder in den Betrieben können Forderungen aufstellen und Tarifkommissionsmitgliederwählen.
  • Die Mitglieder der „Bundestarifkommission Zusatzrente“, stellen nach Absprache mit ihren gewerkschaftlichen Kolleg*innen die Forderungen auf und verhandeln den Tarifvertrag mit!
  • Der Weg für ein gutes Ergebnis in Tarifverhandlungen heißt: je mehr wir sind, je aktiver wir sind, desto besser ein neuerTarifvertrag!
  • Kontakt zu Gewerkschaftssekretär*innen vor Ort unter: www.igbau.de/Bezirksverbaende.html.
  • Komm zu unseren Infoveranstaltungen! Diese finden statt, sobald Gesundheitsgefahren durch das Corona-Virusauszuschließen sind.

Sichere Dir Deinen bisherigen Anspruch!

Mitglieder in tarifgebundenen Betrieben sichern sich auch dann ihren bisherigen Zusatzrentenanspruch, wenn der Tarifvertrag nicht verlängert wird.
Online-Beitritt unter www.igbau.de/Mitglied-werden.html.

 

Flugblatt "Die landwirtschaftlichen Arbeitgeber haben Deine Zusatzrente gekündigt." zum Downloaden und Teilen.