Schon jetzt sind 400-Euro-Jobs zu einem zweifelhaften Niedriglohn-Beschäftigungsmodell für Arbeitgeber geworden – insbesondere in der Gebäudereinigung. Insgesamt haben rund 4,8 Millionen*) Menschen bundesweit einen Mini-Job. Die Folgen für die Beschäftigten sind fatal.
Geringfügige Beschäftigung heißt, praktisch ohne jede soziale Absicherung zu arbeiten. Fehlende Einzahlungen in die Renten- und Arbeitslosenkasse, in der Regel kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und keine Entgeltzahlung im Krankheitsfall – Mini-Jobber werden als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. Vor allem für Frauen sind die 400-Euro-Jobs längst zur Niedriglohnfalle geworden – und der Weg in die Altersarmut damit vorprogrammiert.
Zudem öffnen Mini-Jobs Dumpinglöhnen Tür und Tor: Da es keine Stundenlimits gibt, können beispielweise die Mindestlöhne durch unbezahlte Mehrarbeit ganz einfach unterlaufen werden. Die einzigen, die von der Erhöhung der Mini-Job-Grenze auf 450 Euro profitieren, sind die Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund dürfe das Niedriglohn-Modell nicht weiter ausgeweitet werden.
Stattdessen müsse ihm ein Riegel vorgeschoben werden. Mini-Jobber sollten ab dem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz mit einbezogen werden. Die Beiträge müssten dabei komplett vom Arbeitgeber übernommen werden.
*)Bundesweit arbeiten derzeit 4.881.302 geringfügig Beschäftigte (hauptberuflich), die in Deutschland wohnen. Nicht in dieser Zahl enthalten sind diejenigen, die im Nebenjob geringfügig beschäftigt sind.