Kommt es trotz langer Verhandlungen und Schlichtung zu keiner Einigung dann haben die Arbeitnehmer - mit Ausnahme der Beamten - nur ein Mittel, um ihre Interessen oder wenigstens einen Kompromiß durchzusetzen: den Streik. Die Arbeitnehmer legen gemeinsam die Arbeit nieder, um Druck auf die Unternehmer auszuüben. Während dieser Zeit bekommen sie weder Lohn noch Gehalt.
Mitglieder der IG BAU sind jedoch bei einem von ihrer Gewerkschaft ausgerufenen Streik vor Einkommenslosigkeit geschützt. Die IG BAU zahlt ihnen Streikgeld, das den Unterhalt des Mitglieds und seiner Familie sicherstellt.
Wenn Mitglieder aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit gemaßregelt werden, erhalten sie von uns eine Beihilfe.