Im Rahmen der Diskussion galt es zu verhindern, das sich die zwingende Anhebung dieser Lohngruppe nicht negativ auf die gesamte Entgelttabelle auswirkte
Mit großer Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Kollegen konnte nachfolgendes gutes Ergebnis erzielt werden.
Die Löhne und Gehälter werden in drei Stufen angehoben.
Für den Ecklohn bedeutet das eine Steigerung
ab 1. Januar 2015 von 9,20 Euro die Stunde um 0,17 Euro auf 9,37 Euro,
ab 1. Januar 2016 von 9,37 Euro die Stunde um 0,13 Euro auf 9,50 Euro,
ab 1. Juli 2016 von 9,50 Euro die Stunde um 0,17 Euro auf 9,67 Euro.
Das bedeutet eine Anhebung um 5 Prozent oder 81,78 Euro im Monat mehr in der Tasche.
Für die Gehälter gilt die Anhebung analog.
Die unterste Lohngruppe stieg von 7,50 Euro pro Stunde auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Die monatlichen Ausbildungsvergütungen werden um 50 Euro angehoben und betragen ab 1. Januar 2015 im ersten Ausbildungsjahr 520 Euro, im zweiten 550 Euro und im im dritten Ausbildungsjahr 600 Euro.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016.