04.07.2017
Beschäftigte, für die Nr. 1 der Protokollerklärung zu § 23a Absatz 1 TVöD i. d. F. des TVöD-Wald BaWü Anwendung findet, erhalten abweichend ab 1. Juli 2017 bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 3,03 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 1,39 Euro und bei überwiegender Handentrindung 0,61 Euro je Arbeitsstunde.