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Neuer Mindestlohn für das Gerüstbauerhandwerk

gerust schwarz-weiß
©Pixabay
31.01.2019
Handwerk am Bau

Der Mindestlohn erhöht sich am 1. Juni 2019 um 53 Cent auf 11,88 Euro. Das sind 4,7 Prozent. Laufzeit 14 Monate. Der Tarifvertrag endet zum 31. Juli 2020 ohne Nachwirkung.

Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe vereinbart, die ergebnisoffen die Struktur zukünftiger Mindestlohnvereinbarungen erarbeitet.

Dazu gehören unter anderem der Schutz des fairen Wettbewerbes in der Branche, mögliche Differenzierung von Mindestlöhnen, Abstandsgebot zum Tariflohn und deren Kontrollierbarkeit.