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15.10.2018
Arbeit
Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, aber es war ein langer Weg. In diesem Jahr feiern Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften 100 Jahre Tarifautonomie. 1918 schlossen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften erstmals eine umfangreiche Kollektivvereinbarung – das sogenannte Stinnes-Legien-Abkommen.
Arbeitsbedingungen - insbesondere Entgelte und Arbeitszeiten - werden von den Tarifvertragsparteien autonom ausgehandelt und in Tarifverträgen geregelt. Das gehört zum Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland. Diese Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss und das verantwortungsvolle Zusammenwirken der Tarifpartner sind ein starkes Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. 

Die Tarifautonomie hat maßgeblich zur Entwicklung der Sozialen Marktwirtschaft beigetragen, der Balance aus volkswirtschaftlicher Leistung und den Zusammenhalt stärkenden Sozialsystemen. Der Blick in die Zukunft zeigt allerdings auch große Herausforderungen: Wie kann die Tarifbindung wieder erhöht und gestärkt werden? Wie kann Tarifautonomie in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung weiterentwickelt werden? In diesem Sinne ist das Jubiläum auch der Auftakt für eine Debatte der Sozialpartner über die Zukunft der Tarifautonomie.

Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes: „Eigene Interessen klar benennen, Konflikte nicht scheuen, trotzdem fair bleiben und am Ende zum Konsens kommen: Das ist gelungene Sozialpartnerschaft. Sie spornt an zum Wettbewerb über gute Produkte und Dienstleistungen. Unternehmerischer Erfolg ist undenkbar ohne Beschäftigte, die sich täglich für dieses Ziel einsetzen. Dafür verdienen sie fairen Lohn, gute Arbeitsbedingungen und Respekt. Hundert Jahre Sozialpartnerschaft sind auch ein Auftrag für die Zukunft. Dabei geht es um nicht weniger als die sozialpolitische Erfolgsgeschichte in Zeiten von Digitalisierung und Globalisierung fortzuschreiben und die Tarifbindung vorher deutlich zu erhöhen.“

Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: „Wir Sozialpartner müssen auch zukünftig gemeinsam dafür sorgen, dass sich die Betriebe im Wettbewerb behaupten können und die Belegschaften fair am unternehmerischen Erfolg beteiligt werden.“

Hintergrund: Das Stinnes-Legien- oder Novemberabkommen wurde am 15. November 1918 unterzeichnet. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vereinbaren darin u.a. den Abschluss von Kollektivvereinbarungen, den 8-Stunden-Arbeitstag sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission.
Ausschnitt aus dem so genannten Stinnes-Legien-Abkommen; Abdruck im Reichs-Arbeitsblatt von 1918, Seite 874 f. (XVI. Jahrgang — Nr. 12) Wiki-Commons, gemeinfrei