Ein zentraler Vorschlag des Gesetzes ist: Wer künftig ab 63 eine Teilrente bezieht und nebenher arbeitet, soll mehr hinzuverdienen dürfen. Gerade für Beschäftigte mit besonders belastenden Berufen sei dies kein praxistauglicher Vorschlag, so die Kritik: „Für diese Gruppen wird das Ziel verfehlt, flexible und sozial abgesicherte Übergänge zu schaffen, die Beschäftigungsmöglichkeiten erschließen und soziale Abstiege sowie Dequalifizierungsprozesse vermeiden“, heißt es in der IG BAU-Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf.
Das „Flexirentengesetz“ gießt die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen SPD, CDU und CSU in Gesetzesform. Die Arbeitsgruppe hatte sich nach langen Diskussionen Ende letzten Jahres auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt. Der Gesetzentwurf wird nun zwischen den Ministerien abgestimmt. Voraussichtlich ab Ende September werden die Bundestagsabgeordneten über den Gesetzentwurf beraten.