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Vorläufige Einigung zu Europäischer Arbeitsbehörde

Europa
©IG BAU
18.02.2019
Internationales

Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich Mitte Februar 2019 vorläufig auf die Ausgestaltung einer Europäischen Arbeitsbehörde geeinigt. Die IG BAU begrüßt, dass es ein vorläufiges Verhandlungsergebnis gibt.

Denn damit stärkt Europa seine Handlungsfähigkeit in sozialen Fragen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Europäische Arbeitsbehörde auch tatsächlich in der Lage sein wird, für die Durchsetzung europäischer Arbeits- und Sozialgesetzgebung zu sorgen.

Die IG BAU hatte stets gefordert, dass Europa mehr tun muss, um den Missbrauch bei Entsendung zurückzudrängen. Die Europäische Arbeitsbehörde soll nun dazu beitragen, faire Arbeitskräftemobilität in Europa zu sichern und zu fördern.

Dazu kann sie Arbeitsinspektionen grenzüberschreitend koordinieren. Allerdings bleibt es den Mitgliedsstaaten frei, sich an diesen zu beteiligen. Damit gibt es keinen starken Mechanismus, um Arbeitskontrollen grenzüberschreitend tatsächlich durchzuführen.

Darüber hinaus soll die Europäische Arbeitsbehörde Beschäftigten und Unternehmen Informationen über die Rechte und Pflichten bei der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität zur Verfügung stellen. Grundsätzlich kann das ein wichtiger Beitrag zur Sicherung guter Arbeitsbedingungen sein. Allerdings muss die Europäische Arbeitsbehörde dann auch mit ausreichend Mitteln und Personal ausgestattet sein, um ihre Aufgaben gut erfüllen zu können.

Außerdem soll die Europäische Arbeitsbehörde den Datenaustausch zwischen den Behörden einzelner Mitgliedsstaaten fördern. Hier bleiben die tatsächlichen Mechanismen unklar. Es wird sich nun in der Praxis zeigen müssen, ob Arbeitsinspektoren mit Hilfe der Europäischen Arbeitsbehörde auch tatsächlich schneller an die angefragten Informationen aus anderen Mitgliedsstaaten kommen.

Die IG BAU kritisiert, dass die Europäische Arbeitsbehörde nicht tripartistisch organisiert ist. Die Vertreter der Sozialpartner haben keine vollen Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsgremium.

Insgesamt ist die Europäische Arbeitsbehörde ein Schritt in die richtige Richtung. Sie bleibt an vielen Stellen hinter den Erwartungen der IG BAU zurück. Es muss sich nun in der Praxis zeigen, ob die Europäische Arbeitsbehörde tatsächlich in der Lage sein wird, für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Entsandten zu sorgen und Sozialversicherungsbetrug zu bekämpfen.

Das Verhandlungsergebnis muss nun vom Europäischen Parlament und Rat bestätigt werden, damit es zur Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde kommt.