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Die IG BAU fordert daher eine Reform, die geringfügig Beschäftigte ab dem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz einbezieht. Dies könnte die Beteiligung der Minijobber an der allgemeinen Lohnentwicklung am besten sichern. Durch den kompletten Wegfall einer Verdienstgrenze bestünde kein Hemmnis mehr für Einkommenserhöhungen von geringfügig Beschäftigten.
Die Anhebung der Minijob-Lohngrenze führt dagegen zu einer Ausweitung von Minijobs. Aus Sicht der IG BAU ist das aus mehreren Gründen problematisch: Die erhoffte Brücke in reguläre Beschäftigung stellen Minijobs nicht dar. Vielmehr hat sich gezeigt, dass Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen. Manche Arbeitgeber nutzt es aus, dass Minijobber auf das Einkommen zur Sicherung des Existenzminimums angewiesen sind. Sie gewähren keine tariflichen und arbeitsrechtlichen Ansprüche wie etwa Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Feiertagsvergütungen.
„Die gleichen Rechte von Minijobbern gibt es nur in der Theorie“, stellte Wiesehügel fest. „In der Praxis sind sie oft nicht durchsetzbar, ohne den Job zu riskieren. Das verkennen die Paragrafenreiter unter den Politikern, die ohne Blick für die Realität nur auf die Rechtslage verweisen.“