17.06.2011
Es ist noch gar nicht so lange her, da mussten Bauarbeiter sich mit wenigen Tagen Urlaub – oft noch unbezahlt – abfinden. Damit bei den fürs Baugewerbe typischen Unterbrechungszeiten durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder häufigen Wechsel des Arbeitgebers keine Urlaubsansprüche für Bauarbeiter verloren gehen, wurde vor über 50 Jahren die „Urlaubs- und Lohnausgleichskasse“ – heute kurz: SOKA-BAU – von den Tarifvertragsparteien gegründet. Seither besteht für alle Betriebe und Arbeitnehmer eine verpflichtende tarifliche, allgemeinverbindliche Regelung für Dauer und Vergütung des Urlaubs.