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Globaler Rechtsindex 2023: Die 10 schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen
25.07.2023
Internationales
Das bedeutet unter anderem:
- Verletzung des Streikrechts von neun von zehn Ländern: So wurden in Spanien, Kanada, Kambodscha, Togo und dem Iran Beschäftigte aufgrund von Streiks strafrechtlich belangt oder entlassen.
- 77 Prozent der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.
- In 42 Prozent der Länder wurde das Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.
- In 44 Ländern waren Arbeitnehmer*innen Gewalt ausgesetzt. In den Regionen Asien/Pazifik und Nahost/Nordafrika ist ein Anstieg von Gewalt zu verzeichnen.
- In acht Ländern wurden Gewerkschafter*innen ermordet.
Als die 10 schlimmsten Länder* für Erwerbtätige gelten:
- Ägypten (repressive Gesetze gegen Gewerkschaftsgründungen, Gewerkschaftsfeindlichkeit und Entlassungen)
- Bangladesch (repressive Gesetze, Hindernisse bei Gewerkschaftsgründungen, Polizeigewalt)
- Belarus (repressive Strafgesetze, gezielte Festnahme und Inhaftierung führender Gewerkschaftsvertreter*innen, Zwangsauflösung von Gewerkschaften)
- Ecuador (repressive Gesetze, Polizeigewalt gegen Streikende)
- Eswatini (Morde, Polizeigewalt im Zuge von Streiks)
- Guatemala (Gewalt gegenüber Gewerkschafter*innen, Klima der Angst und Straffreiheit)
- Myanmar (willkürliche Festnahmen, gewerkschaftsfeindliche Entlassungen, schwere Verletzungen der Rede- und Versammlungsfreiheit)
- Tunesien (Festnahme führender Gewerkschaftsvertreter*innen, Verletzung des Rechtes auf Tarifverhandlungen, schwere Verletzung bürgerlicher Freiheiten und Verweigerung des Rechtes auf internationale Gewerkschaftssolidarität)
- Philippinen (Gewalt gegenüber Gewerkschafter*innen, Festnahme von Gewerkschafter*innen, Gewerkschaftsfeindlichkeit)
- Türkei (Unterbindung von Streiks, Festnahme von Gewerkschafter*innen, systematische Gewerkschaftsfeindlichkeit)
Deutschland gehört zu den Ländern mit der beste Bewertung. Dennoch kommen auch hier sporadische Rechtsverletzungen vor. Eine ausführliche Aufbereitung lässt sich unter www.globalrightsindex.org/de/2023 abrufen.
*Nicht alle Länder wurden berücksichtigt werden, beispielsweise liegen zu Nordkorea oder Russland keine Informationen vor.