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Schlichterspruch liegt vor – Arbeitgeber sind am Zug, bei Ablehnung: Streik!

Respekt für unsere Arbeit
(Foto: IG BAU)
02.05.2024
Bauhauptgewerbe

Der Schlichter hat einen Schiedsspruch gefällt:

Festgeld-Erhöhungen ab 1. Mai 2024:

  • Baustellenlöhne: mindestens 264,75 Euro/Monat
  • Alle anderen Löhne und Gehälter: 250 Euro/Monat

Weitere Erhöhung ab 1. April 2025:

  • Ost: 4,95 Prozent
  • West: 4,15 Prozent
  • Die alten Mindestlohngruppen 1 (Ost und West) und 2 (West) sollen wieder Teil der Lohntabelle werden.

Beispiel: Für Bauleute in der Lohngruppe 4 würde die Gesamterhöhung der Baustellenlöhne nach 13 Monaten monatlich rund 464 Euro (Ost) beziehungsweise rund 434 Euro (West) betragen.

Wichtig: Dieser Schlichterspruch ist kein Tarifergebnis!

Die IG BAU-Tarifkommission hat dem Vorschlag zähneknirschend zugestimmt.
Jedoch wollen die Arbeitgeber uns nicht mal diesen Kompromiss gönnen. Ihre Verhandlungskommission hat ihn bereits abgelehnt. Jetzt liegt es endgültig an den Arbeitgebern: Sie haben bis 3. Mai 2024 Zeit, zuzustimmen. Lehnen die  Arbeitgeber ab, ist der Kompromiss vom Tisch.

Dann gehen wir wieder für 500 Euro mehr Einkommen für alle und Respekt für unsere Arbeit in den Bau-Streik.

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Unser Video zum Schlichterspruch:

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